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Sicherheitseinrichtung Super 78

Produktinformationen "Sicherheitseinrichtung Super 78"

WITT-Sicherheitseinrichtung Super 78 gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag nach EN730-1

Rückstellbare Sicherheitseinrichtung nach DIN EN ISO 5175 mit druckgesteuerter Nachströmsperre [PV] und Warnanzeige und max. Anzahl an Sicherheitselementen.

  • löscht gefährliche Flammenrückschläge durch Flammensperren aus gesintertem Chrom-Nickel-Stahl
  • durch druckgesteuerte Nachströmsperre unterbricht die Sicherheitseinrichtung sofort die Gaszufuhr und verhindert so gefährliches Weiterarbeiten nach unbemerktem Flammenrückschlag oder Gasrücktritt
  • zeigt durch roten Signalhebel optisch Flammenrückschläge oder Gasrücktritt an
  • durch temperaturgesteuerte Nachströmsperre löscht die Sicherheitseinrichtung Flammenrückbrände
  • Gasrücktrittventil vermeidet die Bildung von explosionsfähigen Gemischen in der Gasversorgung
  • bieten lange Standzeiten mittels Schutz vor Verunreinigungen aus der Gasversorgung – durch Filter im Gaseingang
  • löschen Flammenrückbrände – durch temperatur gesteuerte Nachströmsperre TV

BAM Zulassung: BAM/ZBA/003/04
ISO-Norm: 5175
technisches Regelwerk: TRAC 207 Nr.9.22
Sicherheitselemente: FA, NV, TV 105°C, PV, RV

Anwendung: 

  • die Sicherheitseinrichtungen schützen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (bisher TRAC 204 und 208, sowie BGV D1, § 9/BGR 500 Kap. 2.26 Punkt 3.15)
  • die Sicherheitseinrichtungen können bei jeder Art von Brenner lagenunabhängig eingebaut werden
  • pro Sicherheitseinrichtung darf nur ein Arbeitsgerät angeschlossen werden
  • die Umgebungstemperatur darf maximal 60 °C betragen
  • Gasarten: Acetylen, Stadt-, Ferngas, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff, Sauerstoff, Druckluft, Ethylen (weitere auf Anfrage)

Wartung: 

  • die Sicherheitseinrichtungen schützen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag an Entnahmestellen von Verteilungsleitungen und Einzelflaschenanlagen (bisher TRAC 204 und 208, sowie BGV D1, § 9/BGR 500 Kap. 2.26 Punkt 3.15)
  • die Sicherheitseinrichtungen können bei jeder Art von Brenner lagenunabhängig eingebaut werden
  • pro Sicherheitseinrichtung darf nur ein Arbeitsgerät angeschlossen werden
  • die Umgebungstemperatur darf maximal 60 °C betragen
  • Gasarten: Acetylen, Stadt-, Ferngas, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff, Sauerstoff, Druckluft, Ethylen (weitere auf Anfrage)

Maximale Betriebsdrücke:
Acetylen: [A] 1,5 bar
Stadt- oder Ferngas: [C] 5,0 bar
Ethylen: [E] 4,0 bar
Wasserstoff: [H] 5,0 bar
Methan, Erdgas: [M] 5,0 bar
Propan, Flüssiggase: [P] 4,0 bar

In verschiedenen Ausführungen erhältlich (bitte im Auswahlfenster auswählen!): 

Für Brenngase:
G3/8LH ÜM → G3/8LH AG (Art.-Nr. 125-010) 

Für Sauerstoff: 
G1/4RH ÜM → G1/4RH AG (Art.-Nr. 125-016) 
G3/8RH ÜM → G3/8RH AG (Art.-Nr. 125-017)

 

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